Rundum top betreut
Neben einer optimal auf Sie abgestimmten Physiotherapie und Ergotherapie sind wir stets bemüht, Ihnen all Ihre Fragen rund um Ihre Therapie und Ihre gesundheitliche Versorgung zu beantworten.
Ärztliche Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer physio- bzw. ergotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt oder Facharzt erforderlich.
Kassenbewilligung
Bei den meisten Kassen ist keine Bewilligung zu Beginn der Therapie einzuholen. Es reicht die Überweisung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Übersicht nach Krankenkassen:
SVS: Bewilligung erforderlich (Überweisung muss zuvor bewilligt werden)
ÖGK, BVAEB, KUF: Keine Bewilligung notwendig
Kosten & Selbstbehalt
Der Selbstbehalt liegt zwischen 40 und 50% der Gesamtrechnung, abhängig von Ihrer Überweisung. Bei einer privaten Unfall- und/oder Krankenversicherung kann der Selbstbehalt reduziert oder entfallen.
Ablauf:
1. Sie bezahlen zunächst die Rechnung bei uns
2. Anschließend reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein
3. Sie erhalten einen Teil rückerstattet
4. Den Restbetrag können Sie bei Ihrer privaten Unfall- oder Krankenversicherung einreichen
Terminvereinbarung
Wir bitten Sie, Ihre Termine pünktlich einzuhalten und uns im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher zu informieren, damit wir den freiwerdenden Termin wieder vergeben können. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, die Therapie in Rechnung zu stellen.
Häufig gestellte Fragen
1. Benötige ich eine Bewilligung von der Krankenkasse?
2. Benötige ich eine Überweisung?
3. Muss ich mit einem Selbstbehalt rechnen?
4. Wie funktioniert das Einreichen der Rechnung?
5. Gibt es vor Ort kostenlose Parkplätze?
6. Welche Therapiemethoden kommen in eurer Praxis zur Anwendung